AUF EINEN BLICK
PFLEGELEISTUNGEN
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PFLEGELEISTUNGEN
Die Pflegeleistungen
Alles für Sie und Ihre Gesundheit
Alles für Sie und Ihre Gesundheit
Bei uns erhalten Sie das Gesamtpaket!
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Pflegeleistungen der Mobilen Pflege Overath erhalten Sie hier:
Sollen Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Mobilen Pflege Overath gerne zur Verfügung.



Pflegeleistungen
Medizinische Behandlungspflege
Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Leistungen. Dazu gehören u. a.:
Unsere Mitarbeiter sind Experten auf verschiedenen Fachgebieten. Wir haben ein speziell ausgebildetes Wundteam welches sich professionell um die Anamnese, Versorgung, Beobachtung und Dokumentation Ihrer Wunden kümmert.
Die Kosten für die ärztlich verordneten Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Top ausgebildet
Professionell
Zuverlässig
Kostenübernahme
Pflegeleistungen
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige haben nach § 36 SGB XI einen Anspruch auf Pflegesachleistung.
Zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Dieser richtet sich stärker an die Bedürfnisse jedes einzelnen, an seine individuelle Lebenssituation, Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Unabhängig ob nun körperlich, geistige oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen, haben nun alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im Zuge der Neudefinition wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, denen neue Leistungsbeträge zugeordnet worden sind.
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Wir als zugelassener ambulanter Pflegedienst können mit den Beträgen aus den jeweiligen Pflegegraden körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung durchführen. Diese werden an die individuelle Versorgungsituation bei Ihnen vor Ort angepasst.
Hier eine kleine Auflistung welche Maßnahmen den körperbezogenen Pflegemaßnahmen zugehörig sind:






Pflegeleistungen
Hauswirtschaft
Wir sind für Sie da!
Im Alter oder bei körperlicher Einschränkung fällt es zunehmend schwerer sich um den eigenen Haushalt zu kümmern und diesen zu führen. Neben der Grundpflege sind die hauswirtschaftlichen Leistungen fester Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI werden die hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen, bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegrades, von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich kann die Finanzierung der Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag des § 45 b SGB XI erfolgen.
Wir als ambulanter Pflegedienst stellen geschultes und erfahrenes Personal zur Verfügung, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen und vieles mehr.
Nach einem Erstgespräch, in Ihrer häuslichen Umgebung, erstellen wir mit Ihnen einen individuellen Hauswirtschaftsplan, der die Abläufe und Dauer der zu erbringenden Leistungen transparent darstellt.
Haushaltshilfe
Einkaufen
Haushaltspläne
Alltagsbetreuung
Pflegeleistungen
Verhinderungspflege
Im Rahmen des Gemeinsamen Jahresbetrags
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege sowie Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag). Diesen Gemeinsamen Jahresbetrag können die Anspruchsberechtigten – bei Vorliegen der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen – flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.






Pflegeleistungen
Beratungseinsatz
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad muss dieser Beratungseinsatz vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen.
Neu ab 2017: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sowie alle Pflegekunden mit Pflegegrad 2 bis 5, die Sach- oder Kombinationsleistungen beziehen, können einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst abrufen.
Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von uns durchgeführt. Ziel dieses Beratungseinsatzes ist die Sicherstellung der Pflege durch die Pflegeperson sowie eine umfassende Informationsweitergabe über die Möglichkeiten der Entlastung der Pflegeperson. Das erstellte und unterschriebene Beratungsprotokoll, welches als einheitliches Formular zur Verfügung steht, wird an die zuständige Pflegekasse geschickt. Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen.
Pflegegrad 2-3: halbjährlich
Pflegegrad 4-5: vierteljährlich
Beratungseinsatz
Beratungsbesuch
Pflegedienst
Entlastung der Pflegeperson
Pflegeleistungen
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Dies gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende und/oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von • Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, • Leistungen der Kurzzeitpflege, • Leistungen der zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienste im Sinne des §36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung) oder von • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45a SGB XI.






Pflegeleistungen
Betreuungstreff
Chancen auf soziale Kontakte.
Um Ihnen die Chance zu ermöglichen Kontakte in einer Gruppe zu knüpfen, bieten wir Ihnen unter Aufsicht von Fachpersonal einen „Betreuungstreff“ an. Neben der Betreuung sorgen wir für ausreichend Verpflegung, Unterhaltung und für Abwechslung des Programms, von Singen und Basteln bis hin zu einem Nachmittag mit Gesellschaftsspielen.
Die Kosten der Nachmittagsbetreuung inklusive der Verpflegung können bei einem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, kann der Besuch auch privat in Rechnung gestellt werden.
Ziel der Gruppenbetreuung ist es, dass pflegende Angehörige entlastet werden und die Betreuten ihre sozialen Kontakte fördern, vorhandene Ressourcen erhalten und diese stärken. Unsere Betreuungskunden sollen während des Betreuungstreffs ihr Leben als ausgefüllt erleben.
Jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Soziale Kontakte
Verpflegung & Programm
Unterstützung durch Pflegekasse
Entlastung der Angehörigen



Pflegeleistungen
24 Stunden Rufbereitschaft
Jeder Zeit für Sie erreichbar!
Gemeinsam mit dem Hausnotruf Anbieter Tellimed stehen wir 24 Stunden für pflegerische Notfälle zur Verfügung. Wenn Sie sich für ein Hausnotrufgerät von Sonotel entscheiden, dann sorgen wir für eine schnelle Terminvergabe zur Beratung und Installation. Egal ob Zuhause oder unterwegs, per Knopfdruck können Sie einen Alarm auslösen und die Einsatzzentrale von Sonotel informiert umgehend Ihre Angehörigen oder uns über Ihre Notfallsituation.
Tellimed
Zuhause oder unterwegs
per Knopfdruck Alarm
Notfallsituation
Für Ihre Entscheidung!
Sie benötigen detaillierte Informationen?
Wir beraten Sie gerne
ausführlich und kostenfrei!
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